Modautalschule Modautalschule
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Häufige Fragen

Unser Kind ist krank und kann nicht in die Schule. Was müssen wir tun?

Wenn Sie Ihr Kind nicht zur Schule schicken, dann rufen Sie bitte morgens im Sekretariat unter 06167-363 an und teilen dies mit. Sprechen Sie bitte auch auf den Anrufbeantworter!

Diese Information ist wichtig, damit die Schule über den Verbleib der Kinder informiert ist.

Bitte schreiben Sie auch eine Entschuldigung, die die KlassenlehrerIn bekommt, damit ihr Kind keine unentschuldigten Fehltage im Zeugnis stehen hat.

Wie lautet die Anschrift der Schule?

Modautalschule
Darmstädter Straße 46
64397 Modautal

Gibt es eine Betreuung vor/nach dem Unterricht?

Die Modautalschule nimmt am Pakt für den Nachmittag teil. Das Konzept dazu können Sie hier lesen:

pdfPakt für den Nachmittag  

Weitere Informationen zur Betreuung finden Sie im Bereich Betreuung.

Was müssen wir bei Beurlaubungen unseres Kindes beachten?

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können von der Klassenlehrerin gewährt werden, nicht jedoch vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung vor/nach den Schulferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig und wird nur je einmal während der Grundschulzeit gestattet. Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Erziehungsberechtigten mindestens drei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleiterin zu stellen und zu begründen.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf Beurlaubung von Schülern.

pdfAntrag auf Beurlaubung von Schülern  

Wann und wie oft finden Elternabende statt?

Die KlassenlehrerIn lädt zum 1. Elternabend ein. Danach wird der Klassenelternbeirat in Absprache mit der Klassenlehrerin zu den Elternabenden einladen. Wenn Sie Themenvorschläge für einen Elternabend machen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Elternbeirat, damit er diese auf der Tagesordnung berücksichtigen kann.

Was ist der Elternbeirat?

Der Klassenelternbeirat und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin werden für 2 Jahre gewählt. Beide sind Mitglieder des Schulelternbeirats, sie haben in diesem Gremium bei Abstimmungen nur eine Stimme.

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten und ihren Stellvertretern/Stellvertreterinnen zusammen und wählt aus seiner Mitte für die Dauer von 2 Jahren den Elternbeiratsvorsitzenden/die Elternbeiratsvorsitzende sowie den/ die Stellvertreter/ Stellvertreterin.

Der Schulelternbeirat ist ein wichtiges Gremium der Schulgemeinde in der Beteiligung an Prozessen und Entwicklungen des Schulalltags. Er übt das Mitgestaltungsrecht aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.

Wie müssen wir das Fehlen unseres Kindes entschuldigen?

Alle Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Schulversäumnis aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen ist möglichst am ersten Tag, spätestens am dritten eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Wann sind Ferien oder freie Tage?

Alle für Sie bzw. Ihr Kind relevanten Termine, wie Ferien, oder andere Tage, an denen die Schule geschlossen ist, finden Sie unter Termine.

Gibt es einen Förderverein?

Die Modautalschule hat seit vielen Jahren einen sehr wichtigen und aktiven Förderverein.

Der Förderverein unterstützt wichtige schulische Vorhaben (z.B. Schulhofgestaltung, Schülerbücherei, Bewegte Pause, Projekte) und initiiert pädagogische Vorträge im Hause.

Der Förderverein freut sich über jedes neue Mitglied zum Wohle unserer Schule – der Jahresbeitrag beträgt 11.- €. Aufnahmeanträge sind im Sekretariat oder über die KIMO erhältlich.

pdfBeitrittserklärung Förderverein  

Wie wird mit verlorenen Dingen (Fundsachen) umgegangen?

Fundsachen (Kleidung) werden an den Kleiderhaken im Flur neben der Forscherwerkstatt, 1. Etage rechts, aufbewahrt. Werden sie innerhalb eines halben Jahres nicht abgeholt, werden sie den Nieder-Ramstädter-Heimen oder einer anderen Organisation gespendet.

Kleinere Fundsachen werden im Sekretariat gesammelt und können dort abgeholt werden.

Gibt es eigentlich Hitzefrei?

An Tagen, an denen in einem repräsentativen Raum unserer Schule um 11.00 Uhr 25 °C oder mehr Grad erreicht werden, kann der Unterricht um 12.35 Uhr beendet werden. Sie werden aber immer rechtzeitig benachrichtigt.

Welche Aufgabe hat die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer?

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sind für Ihre Kinder die erste und wichtigste Bezugsperson und Ansprechpartner/in in der Schule. Sie/er erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und hält den Kontakt zu den Eltern. Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die Ihr Kind oder die Klasse betreffen, direkt an sie/ihn. Sie/er kennt die Situation am besten und wird Sie als erste/erster beraten können.

Welche Bücher bekommt unser Kind?

In der Regel werden im ersten Schuljahr allen Kindern die Mathematikbücher übereignet.

Ab dem 2. Schuljahr werden die Schulbücher nur leihweise für ein Schuljahr übergeben. Sie bleiben Eigentum des Landes Hessen. Eltern und Schüler/innen sind verantwortlich für eine schonende Behandlung der Bücher (Schutzumschlag, keine Eintragungen,...). Im Falle einer groben Beschädigung oder Verschmutzung muss das Buch auf Kosten der Eltern neu angeschafft werden.

Was sollten wir unserem Kind als Frühstück mitgeben?

Es sollte nicht zu üppig sein. Manche Kinder essen ihr Brot nicht auf, einige werfen es weg, weil sie es nicht mit nach Hause nehmen wollen.

Bitte geben Sie das Frühstück möglichst in einer Dose mit, um den Müllberg verkleinern zu helfen. Getränke sollten möglichst in spezielle, bruchfeste Behälter gefüllt werden. Bitte möglichst keine Softpackungen mitgeben.

Die Schule verfügt über einen Wasserspender.

Ist Religionsunterricht Pflicht?

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach.

Um- oder Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Sie sind zum Halbjahr möglich.

Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen (sollen), nehmen automatisch am Ethikunterricht teil.

Gibt es an der Schule eine Bibliothek?

Die Schülerbibliothek ist seit dem Schuljahr 2016/17 wieder in Betrieb.

Jede Woche können die Kinder an den dafür vorgesehenen Tagen und Stunden mit ihrem eigenen Ausweis etwas ausleihen.

Der Betrieb wird ehrenamtlich von Müttern und Vätern sichergestellt!

Wenn Sie auch Interesse haben etwa ein- bis zweimal im Monat die Ausleihe zu leiten, dann wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mein Kind hatte einen Unfall. Ist es versichert?

Jedes Schulkind ist auf dem direkten Schulweg versichert.

Die Unfallversicherung erstreckt sich ferner auf Unfälle, die die Schülerinnen und Schüler während des lehrplanmäßigen Unterrichts sowie sonstiger Unterrichts- bzw. Schulveranstaltungen erleiden.

Wenn Ihrem Kind während der Unterrichtszeit etwas zustößt, versuchen wir Sie über die von Ihnen angegebene Telefonnummer sofort zu erreichen. Falls erforderlich, wird sofort ein Arzt herangezogen. Die Kinder werden in diesem Fall mit dem Krankentransport gefahren, um in jedem Fall sofortige und sachgerechte Hilfe zu gewährleisten. Das geschieht auch, wenn wir Sie nicht erreichen können.

Die Unfallanzeige enthält Ihre Versicherungsangaben und muss durch die Schule vorgenommen werden.

Was ist eigentlich die Schulkonferenz?

Dieses oberste Beschlussorgan unserer Schule wurde im Schuljahr 93/94 erstmals durch das Schulgesetz eingeführt.

Die Schulkonferenz der Modautalschule besteht aus 5 Elternvertretern und 5 Lehrkräften. Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden in den jeweiligen Gremien (Elternbeiratssitzung bzw. Dienstversammlung) für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Was müssen wir zum Thema Schulweg wissen?

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Schulweg schon sicher kennt. Gehen Sie den Weg zu Beginn des Schuljahres mehrmals mit ihm und erklären Sie ihm die Verkehrszeichen. Weisen Sie auf besondere Gefahrenpunkte hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der Sicherste!

Signalfarbige Bekleidungsstücke und Leuchtfarben am Ranzen machen die Schulanfänger als Teilnehmer/innen am Straßenverkehr für die/innen Autofahrer erkennbar.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Haus rechtzeitig verlässt und nicht aus Furcht vor einem Zuspätkommen zur Unachtsamkeit verleitet wird. Machen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es niemals mit fremden Personen mitgeht, auch wenn diese noch so freundlich sind.

Alle Gefahrenquellen können wir nicht beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind, das Gefahr richtig einschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überbehütetes. Wenn Sie nicht sehr weit von der Schule oder der Bushaltestelle entfernt wohnen, sollte Ihr Kind bald den Schulweg allein zu Fuß gehen.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind das richtige Verhalten an der Bushaltestelle, beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt, um eine eigene Gefährdung oder die Gefährdung anderer Schüler zu vermeiden.

Wie wird mit Sprachstörungen umgegangen?

Eine wichtige Voraussetzung für den Unterricht ist, dass ein Kind richtig sprechen kann. Es soll seine Meinung und Beobachtungen in ganzen Sätzen äußern können. Von Bedeutung ist auch, dass es klar und deutlich spricht.

Bei einigen Kindern kann man Mängel im Sprechen und im sprachlichen Ausdruck feststellen. Dafür gibt es viele Ursachen. Durch rechtzeitiges Erkennen und geeignete Maßnahmen können Schäden, die später nur schwer zu beheben sind, weitgehend verhindert werden.

Unsere Sprachheillehrerin, Frau Dengler, beobachtet zu Beginn des Schuljahres die Sprechfähigkeit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger (und bei Bedarf auch der älteren Kinder), teilt Ihnen ggf. mit, wenn eine Sprachstörung vorliegt und bespricht weitere Maßnahmen.

Wann können wir Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern führen?

Die wöchentlichen Sprechzeiten der Lehrkräfte und der Schulleitung erfahren Sie individuell auf den Elternabenden, bzw. im Sekretariat. In der Regel soll vorher eine Anmeldung erfolgen. Weder Schulbeginn noch große Pause sind geeignet für ein ruhiges, informelles Gespräch.

Am besten machen sie mit der betreffenden Lehrerin/dem betreffenden Lehrer einen individuellen Termin aus.

Was passiert, wenn unser Kind das Schulgelände verlässt?

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis NICHT verlassen werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind.

Verlassen die Schülerinnen und Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und die Haftung des Landes Hessen für Personen- und Sachschäden.

Gibt es eine Vorklasse?

An unserer Schule gibt es keine Vorklasse, aber unsere Kinder besuchen bei Bedarf die Vorklasse der Hans-Gustav-Röhr-Schule in Ober-Ramstadt. In der Vorklasse werden schulpflichtige, aber zur Zeit noch nicht schulreife Kinder auf den Unterricht in der Schule vorbereitet. Auch Schülerinnen und Schüler des 1. Schuljahres, bei denen erkennbar ist, dass sie das Schuljahr nicht erfolgreich beenden werden, können während des 1. Halbjahres (bis spätestens 1. Dezember) in die Vorklasse überwechseln.

Die Beförderung erfolgt durch einen Taxidienst, den der Landkreis zur Verfügung stellt.

Was ist der Vorlaufkurs?

Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es an der Modautalschule ein Vorlaufkurs.

Dieses Angebot hilft Kindern, die mehrsprachig aufwachsen, in dem Jahr vor der Einschulung mehr Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache zu erlangen.

Kann unser Kind eine Klasse wiederholen?

Jedes Kind hat das Recht, ein Mal in seiner Schullaufbahn, ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen.

Die Eltern müssen bis spätestens 6 Wochen vor dem Versetzungszeugnis diese Entscheidung treffen und schriftlich beantragen. Oft ist in der Grundschule eine Rückstufung nach einem Schulhalbjahr sinnvoll. Beides muss mit der Klassenlehrerin intensiv besprochen werden, die Klassenkonferenz, unter Vorsitz der Schulleiterin, entscheidet, ob dem Antrag der Eltern stattgegeben wird.

Wie sind die genauen Schulzeiten?

1. Stunde 8.00 Uhr bis 8.45 Uhr
2. Stunde 8.45 Uhr bis 9.30 Uhr
1. Spielpause 9.30 Uhr bis 9.45 Uhr
Frühstückspause 9.45 Uhr bis 10.00 Uhr
3. Stunde 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr
4. Stunde 10.45 Uhr bis 11.30 Uhr
2. Spielpause 11.30 Uhr bis 11.45 Uhr
5. Stunde 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr
6. Stunde 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr

Gibt es hilfreiche Links für den Umgang mit Internet und Neuen Medien? (Medienerziehung)

Unser Ziel ist es, alle zwei Jahre einen Elternabend zum Thema Medienerziehung für die Klassen 3 und 4 anzubieten. Die Informationen des letzten Elternabends finden Sie auf unserer Seite zur Medienerziehung.

Darüber hinaus erhielten wir am letzten Informationsabend Medienkompetenz der Polizei folgende hilfreiche Links:

  • polizei-beratung.de (Polizeiliche Kriminalprävention)
  • primolo.de (Webseiten-Generator für Kinder)
  • schau-hin.info (Was Dein Kind mit Medien macht)
  • chatten-ohne-risiko.de (Sicher Chatten)
  • klicksafe.de (Mehr Sicherheit im Netz)
  • digitale-helden.de
  • medien-sicher.de (Durchblick im digitalen Leben)
  • internauten.de
  • kinder-sicher-im-netz.de (Eltern-Trainer)
  • blinde-kuh.de (Kindersuchmaschine)
  • sicher-dein-web.de (bewusster Umgang mit dem Internet)
  • handysektor.de (Infos zu Apps, Smartphones und Tablets)
  • infocafe.org (Orientierung in virtuellen Welten)
  • mediennutzungsvertrag.de

Wie erhalte ich eine Fahrkarte (Schülerticket Hessen) für mein Kind?

Das Schülerticket Hessen kostet 365 Euro pro Jahr. Anspruch auf Kostenübernahme haben Kinder bis zur vierten Klasse, wenn der Schulweg an die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs weiter als zwei Kilometer ist. Der Erhalt könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Sie kaufen ein Schülerticket Hessen in einer beliebigen Vertriebsstelle des RMV oder online beim RMV.
  2. Sie stellen beim Landkreis Darmstadt-Dieburg einen Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten. Diesen können Sie hier herunterladen.
  3. Sie reichen den ausgefüllten Antrag im Schul-Sekretariat ein.

Mehr Informationen zum Schülerticket Hessen erhalten Sie beim RMV und zur Übernahme der Beförderungskosten beim Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Schülerticket
So sieht das Ticket aus (© Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

Es gibt eine Sturmwarnung. - Es liegt so viel Schnee, dass keine Busse fahren. - Wer soll entscheiden, ob mein Kind in die Schule gehen soll?

Aus der Pressemeldung Nr. 10 des Hessischen Kultusministeriums vom 8. Februar 2020 geht hervor, dass Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie die Kinder in die Schule schicken:

"Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist.Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule informiert werden.Die Eltern sollten sich daher ständig über die aktuellen Straßen-und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden."

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