Was müssen wir bei Beurlaubungen unseres Kindes beachten?

Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können von der Klassenlehrerin gewährt werden, nicht jedoch vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung vor/nach den Schulferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig und wird nur je einmal während der Grundschulzeit gestattet. Der Antrag auf Beurlaubung ist von den Erziehungsberechtigten mindestens drei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich bei der Schulleiterin zu stellen und zu begründen.

Bitte nutzen Sie den Antrag auf Beurlaubung von Schülern.