Was passiert, wenn unser Kind das Schulgelände verlässt?

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis NICHT verlassen werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind.

Verlassen die Schülerinnen und Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und die Haftung des Landes Hessen für Personen- und Sachschäden.